Für Stromversorgung keine rückwirkende Umzugsmeldung mehr möglich!
Ab dem 6. Juni 2025 erfolgt die (technische) Umsetzung von Lieferantenwechseln und Ummeldungen innerhalb von 24 Stunden (sog. „24h-Lieferantenwechsel“). Eine rückwirkende Anmeldung oder Abmeldung durch Mieter oder Vermieter ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Damit es nicht zu Fehlabrechnungen, Verzögerungen und/oder unerwarteten Kosten kommt, sollte die Meldung von Mieterwechseln bestenfalls mit einem Vorlauf von mindestens 14 Tagen vor dem Ein- oder Auszug an den zuständigen Energieversorger erfolgen. Eine Sonderkündigung aufgrund eines Wohnsitzwechsels muss zudem grundsätzlich mindestens 6 Wochen vor dem Auszugsdatum erfolgen, § 40 Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Wichtige Hinweise für Hausverwaltungen und Vermieter:
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
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