STROM – GRUNDVERSORGER NACH § 36 ENWG

Netzbetreiber (VNB):   Gemeindewerke Münchweiler an der Rodalb -AöR-
 
Gemäß § 36 EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum Stichtag 1. Juli, erstmals zum 1.Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen. Grundversorger ist jeweils das Unternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Die Gemeindewerke Münchweiler an der Rodalb AöR stellt somit folgenden Grundversorger im Stromnetzgebiet fest:
 
Konzessionsgebiet:  Münchweiler an der Rodalb
Grundversorger:  Vertrieb der Gemeindewerke Münchweiler
Von 01.01.2022 bis 31.12.2024
 
Der Grundversorger ab dem 01.01.2025  wird zum 01.07.2024 ermittelt und zum 30.09.2024 an dieser Stelle veröffentlicht.
 
Weitere Informationen zur Grund- und Ersatzversorgung finden Sie auf den Internetseiten des Grundversorgers.
 
Im Falle eines Wechsels des Grundversorgers gelten gemäß § 36 Abs. 3 EnWG die von Haushaltskunden mit dem bisherigen Grundversorger geschlossenen Energielieferverträge zu den im Zeitpunkt des Wechsels geltenden Bedingungen und Preisen fort.