ERKLÄRUNG WIEDERKEHRENDER BEITRAG

Wiederkehrender Beitrag – WKB
  
Wir haben zwei Säulen um die Beiträge zu berechnen.
Die Berechnung erfolgt zum einen über die Benutzungsgebühr und zum anderen über den wiederkehrenden Beitrag. 55% vom Gesamtaufwand sind Benutzungsgebühren und die restlichen 45% sind wiederkehrenden Beitrag.
 
  
Wie errechnet sich die Benutzungsgebühr?
 
Man teilt den Benutzungsaufwand, von dem noch 7,5% an Gebühren für Zähler abgezogen werden, durch den Jahreswasserverbrauch.
  
Warum wiederkehrender Beitrag?
 
Wegen der Bau-Lücken, sprich den unbebauten Grundstücken, wird der wiederkehrende Beitrag erhoben.
Würde man diesen Beitrag nicht erheben, müssten nur die Haushalte die Gebühren tragen, welche auch tatsächlich am Wassernetz angeschlossen sind.
Durch den wiederkehrenden Beitrag müssen alle Grundstücksbesitzer, egal ob angeschlossen oder nicht, bezahlen.
Für den Einzelnen verringern sich so die Gesamtkosten.
Das Recht einen wiederkehrenden Beitrag zu beanspruchen regelt das Kommunalabgabengesetz (KAG).
 
Auf die tatsächliche Fläche werden 20% dazugerechnet, so entsteht die gewichtete Fläche.
 
 
Wieso 20 % ?
  
Man geht in der Regel von zwei Vollgeschossen aus, d. h. zwei Wohnungen in einem Haus.
Jedes Vollgeschoss wird mit 10% veranschlagt.
Deshalb einigte man sich solidarisch zwei Vollgeschosse als Maßstab zu nehmen.