WASSERTARIFE

Gültig zum 01. Januar 2024

 
 
 
 
 
Entgelte
 
€ netto
1.
Benutzungsgebühren nach dem Wasserverbrauch, je m³;
 
1,74
 
zuzüglich der gesetzlich festgesetzten Mehrwertsteuer;
 
2.
Grundgebühren nach Größe des eingebauten Wasserzählers pro Jahr
 
 
Wasserzähler bis     4 m³ (Q3 =     4)
16,70
 
Wasserzähler bis   10 m³ (Q3 =   10)
32,81
 
Wasserzähler bis   16 m³ (Q3 =   16)
63,23
 
Wasserzähler bis   25 m³ (Q3 =   25)
316,15
 
Wasserzähler bis   63 m³ (Q3 =   63)
328,08
 
Wasserzähler bis 100 m³ (Q3 = 100)
405,62
 
 
 
 
zuzüglich der gesetzlich festgesetzten Mehrwertsteuer
 
3.
Wiederkehrender Beitrag für die Wasserversorgung, je m² gewichtete beitragspflichtige Grundstücksfläche zuzüglich der gesetzlich festgesetzten Mehrwertsteuer
 
0,158
4.
Einmaliger Beitrag für Erweiterung der Haupt- und Versorgungsleitungen einschließlich Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Verkehrsraum, je m² gewichtete beitragspflichtige Grundstücksfläche
 
3,42
 
zuzüglich der gesetzlich festgesetzten Mehrwertsteuer
 
5.
Einmaliger Beitrag für die Erweiterung/ Ausbau der übrigen Anlagen, je m² gewichtete beitragspflichtige Grund-stücksfläche zuzüglich der gesetzlich festgesetzten Mehrwertsteuer
 
0,57
 

Wasserrohrabgabe über Hydrantenstandrohre gemäß § 22 (4) AVBWasserV 

Standrohrmiete: 

  • Mindestgebühr für die ersten 4 Wochen 120,00 Euro (128,40 Euro brutto) 
  • pro angefangener Kalendertag nach Ablauf eines Monats 3,60 Euro (3,85 Euro brutto)

 Die Standrohrmiete wird zusammen mit dem Wasserverbrauch in Rechnung gestellt.