WASSERTARIFE

Gültig zum 01.Januar 2021

 
 
 
 
 
Entgelte
 
€ netto
1.
Benutzungsgebühren nach dem Wasserverbrauch, je m³;
 
1,46
 
zuzüglich der gesetzlich festgesetzten Mehrwertsteuer;
 
2.
Grundgebühren nach Größe des eingebauten Wasserzählers pro Jahr
 
 
Wasserzähler bis     4 m³ (Q3 =     4)
14,00
 
Wasserzähler bis   10 m³ (Q3 =   10)
27,50
 
Wasserzähler bis   16 m³ (Q3 =   16)
53,00
 
Wasserzähler bis   25 m³ (Q3 =   25)
265,00
 
Wasserzähler bis   63 m³ (Q3 =   63)
275,00
 
Wasserzähler bis 100 m³ (Q3 = 100)
340,00
 
 
 
 
zuzüglich der gesetzlich festgesetzten Mehrwertsteuer
 
3.
Wiederkehrender Beitrag für die Wasserversorgung, je m² gewichtete beitragspflichtige Grundstücksfläche zuzüglich der gesetzlich festgesetzten Mehrwertsteuer
 
0,126
4.
Einmaliger Beitrag für Erweiterung der Haupt- und Versorgungsleitungen einschließlich Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Verkehrsraum, je m² gewichtete beitragspflichtige Grundstücksfläche
 
2,04
 
zuzüglich der gesetzlich festgesetzten Mehrwertsteuer
 
5.
Einmaliger Beitrag für die Erweiterung/ Ausbau der übrigen Anlagen, je m² gewichtete beitragspflichtige Grund-stücksfläche zuzüglich der gesetzlich festgesetzten Mehrwertsteuer
 
0,57
 

Wasserrohrabgabe über Hydrantenstandrohre gemäß § 22 (4) AVBWasserV 

Standrohrmiete: 

  • Mindestgebühr für die ersten 4 Wochen 100,00 Euro (107,00 Euro brutto) 
  • pro angefangener Kalendertag nach Ablauf eines Monats 3,00 Euro (3,21 Euro brutto)

 Die Standrohrmiete wird zusammen mit dem Wasserverbrauch in Rechnung gestellt.